Zwischenscheine
oder Interimsscheine. Urkunde, die nach der Gründung einer Aktiengesellschaft oder nach einer Kapitalerhöhung vor Ausstellung der endgültigen Aktien an deren Stelle ausgegeben wird.
Zeichnung/Zeichnen
Kaufauftrag von neu ausgegebenen Wertpapieren zum Emissionspreis.
Zweitlisting (Zweitnotierung)
Ein Unternehmen lässt sich nach der Börseneinführung noch an einer zweiten Börse handeln.
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