- Kapitalerhöhung
- Maßnahme zur Finanzierung eines Unternehmens durch Erhöhung des
Eigenkapitals. Bei einer AG sind möglich: 1. Kapitalerhöhung mittels
Ausgabe junger Aktien (Bezugsrecht). 2. Kapitalerhöhung aus
Gesellschaftsmitteln (Berichtigungsaktien). Ferner gibt es das
"bedingte" Kapital als Hilfsmittel der Finanzierung bei Ausgabe von
Anleihen mit Aktienbezugsrecht oder Umtauschrecht (Optionsanleihe,
Wandelanleihe) sowie das "genehmigte" Kapital. Letzteres ist
gewissermaßen Vorratskapital, das heißt der Vorstand ist laut Satzung
ermächtigt, die Kapitalerhöhung bis zu einem bestimmten Betrag durch
Ausgabe neuer Aktien gegen Einlagen zu erhöhen, ohne daß ein gesonderter
HV-Beschluß erforderlich ist.
- Kapitalmarkt
- Am Kapitalmarkt werden langfristige Fremdmittel und Beteiligungskapital
vermittelt. Über ihn fließt den privaten Unternehmen und den
öffentlichen Haushalten ein bedeutender Teil an Kapital zur Finanzierung
ihrer Investitionen und sonstigen Ausgaben zu. Diese Kapitalnachfrager
beschaffen sich langfristiges Geld über die Aufnahme von langfristigen
Krediten und Schuldscheindarlehen bei den Banken sowie durch die
Emissionen von Anleihen, Aktien, Obligationen, Wandel- und
Optionsanleihen. Gespeist wird der Kapitalmarkt im wesentlichen aus
Spargeldern der privaten Haushalte bei den Kreditinstituten, aber auch
aus Mitteln der Versicherungsunternehmen, die ihre Gelder längerfristig
zinsgünstig ausleihen können, sowie von ausländischen Anlegern. Man
unterscheidet den organisierten Kapitalmarkt der Banken und Börsen, an
denen Aktien und Festverzinsliche Wertpapiere gehandelt werden, sowie
den nichtorganisierten, "grauen", Kapitalmarkt. Hier werden
Kapitaltransaktionen ohne Mitwirkung von Kreditinstituten und Börsen
abgewickelt.
- Kassa
- Kassakurs, auch Einheitskurs; er wird für die zur amtlichen Notiz
zugelassenen Wertpapiere während der Börsenzeit einmal nach dem
Meistausführungsprinzip festgestellt
- Kauforder
- Auftrag eines Kunden an die Bank oder den Börsenagenten, an der Börse Wertpapiere zu kaufen.
- Kurszeit
- Uhrzeit der Feststellung der aktuellen Notierung. Bei Devisen bezogen auf den Mittelwert
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