- Kapitalerhöhung
- Maßnahme zur Finanzierung eines Unternehmens durch Erhöhung des Eigenkapitals. Bei einer AG sind möglich: 1. Kapitalerhöhung mittels Ausgabe junger Aktien (Bezugsrecht). 2. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Berichtigungsaktien). Ferner gibt es das "bedingte" Kapital als Hilfsmittel der Finanzierung bei Ausgabe von Anleihen mit Aktienbezugsrecht oder Umtauschrecht (Optionsanleihe, Wandelanleihe) sowie das "genehmigte" Kapital. Letzteres ist gewissermaßen Vorratskapital, das heißt der Vorstand ist laut Satzung ermächtigt, die Kapitalerhöhung bis zu einem bestimmten Betrag durch Ausgabe neuer Aktien gegen Einlagen zu erhöhen, ohne daß ein gesonderter HV-Beschluß erforderlich ist.
- Kapitalmarkt
- Am Kapitalmarkt werden langfristige Fremdmittel und Beteiligungskapital vermittelt. Über ihn fließt den privaten Unternehmen und den öffentlichen Haushalten ein bedeutender Teil an Kapital zur Finanzierung ihrer Investitionen und sonstigen Ausgaben zu. Diese Kapitalnachfrager beschaffen sich langfristiges Geld über die Aufnahme von langfristigen Krediten und Schuldscheindarlehen bei den Banken sowie durch die Emissionen von Anleihen, Aktien, Obligationen, Wandel- und Optionsanleihen. Gespeist wird der Kapitalmarkt im wesentlichen aus Spargeldern der privaten Haushalte bei den Kreditinstituten, aber auch aus Mitteln der Versicherungsunternehmen, die ihre Gelder längerfristig zinsgünstig ausleihen können, sowie von ausländischen Anlegern. Man unterscheidet den organisierten Kapitalmarkt der Banken und Börsen, an denen Aktien und Festverzinsliche Wertpapiere gehandelt werden, sowie den nichtorganisierten, "grauen", Kapitalmarkt. Hier werden Kapitaltransaktionen ohne Mitwirkung von Kreditinstituten und Börsen abgewickelt.
- Kassa
- Kassakurs, auch Einheitskurs; er wird für die zur amtlichen Notiz zugelassenen Wertpapiere während der Börsenzeit einmal nach dem Meistausführungsprinzip festgestellt
- Kauforder
- Auftrag eines Kunden an die Bank oder den Börsenagenten, an der Börse Wertpapiere zu kaufen.
- Kurszeit
- Uhrzeit der Feststellung der aktuellen Notierung. Bei Devisen bezogen auf den Mittelwert
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