Übernahmekodex
Eine von der Börsensachverständigenkommission erstellte Empfehlung von Verhaltensnormen für die an freiwilligen öffentlichen Übernahmeangeboten beteiligten Parteien. Der Kodex ist - unbeschadet gesetzlicher Regelungen - als flexibles Instrument konzipiert, das im Laufe der Zeit gemäß den Erfahrungen aus der Praxis angepaßt wird. Er trifft zwar keine Aussagen über die Zweckmäßigkeit von öffentlichen Übernahmen, soll jedoch dazu beitragen, daß öffentliche Angebote all die Informationen enthalten, die für eine sorgfältige und sachgerechte Entscheidung der Wertpapierinhaber und der Organe der betroffenen Gesellschaft (Zielgesellschaft) notwendig sind. Der Kodex soll Marktmanipulationen vorbeugen und sicherstellen, daß alle Beteiligten die Grundsätze von Treu und Glauben beachten.
Umtauschangebot
Aktienumtausch. Aufforderung zum Umtausch von alten Wertpapieren in neue oder in Wertpapiere einer anderen Unternehmung. Aktienumtäusche sind regelmäßig bei Fusionen (gelegentlich auch bei Sanierungen) von Unternehmen erforderlich.
US-GAAP
US Generally Accepted Accounting Principles; Amerikanische Rechnungs-legung, vergleichbar mit den deutschen Rechnungslegungsvorschriften im HGB (Handelsgesetzbuch); in USA ergebnisorientiert, in Deutschland steht eher der Gläubigerschutz im Vordergrund.
Nach oben

h2>1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
Verantwortlicher ist:

Link Market Services (Frankfurt) GmbH
Mergenthaler Allee 15 – 21
65760 Eschborn

2. Wie erreichen Sie den Datenschutzbeauftragten?


Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten unter:

Dr. Klaus zu Hoene
- Datenschutzbeauftragter-
c/o intersoft consulting services AG
Beim Strohhause 17 
20097 Hamburg 



E-Mail: 
Datenschutz@linkmarketservices.de