- Order
- Kauf- oder Verkaufsauftrag, insbesondere für Wertpapiere
- Orderpapier
- Papiere, deren Eigentum mit einem Indossament auf eine andere Person
übertragen werden kann. Sie lauten auf einen namentlich Berechtigten.
Orderpapiere werden durch Übergabe der indossierten Urkunde übertragen.
Beispiele für diese Papiere sind Namensaktien, Konnossemente, Wechsel
und Schecks.
- OTC (-Markt)
- Heißt der Freiverkehrsmarkt der USA für Aktien und Anleihen, der
außerhalb der Verantwortung der Börse stattfindet, aber dennoch den
geltenden gesetzlichen Bestimmungen für den Wertpapierhandel unterliegt.
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h2>1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
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- Datenschutzbeauftragter-
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