Kodexkommission beschließt Änderungen

Schlankes Regelwerk

  • Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hatte bereits im Mai 2013 Anpassungen im Kapitel 4.2 „Vorstand – Zusammensetzung und Vergütung“ sowie eine Reihe nicht materieller Änderungen beschlossen, die den bereits im europäischen Vergleich kompakten Kodex punktuell verschlanken und noch besser lesbar machen. In die Beratung sind knapp 40 Stellungnahmen zu den im Februar vorgestellten Änderungsvorschlägen eingeflossen, die im Rahmen des Konsultationsverfahrens von Kodexanwendern, Wissenschaft und Beratern aus dem In-und Ausland abgegeben wurden. Dabei fanden die Vorschläge der Kommission breite grundsätzliche Zustimmung. „Ziel der Kodexanpassungen zur Vorstandsvergütung ist eine weitere Professionalisierung und Stärkung der Aufsichtsratsarbeit durch Transparenz für eine verbesserte Entscheidungsgrundlage. Darüber hinaus wollen wir mit den aktuellen Beschlüssen dazu beitragen, dass die jeweiligen Vergütungsvorschläge für alle Stakeholder klarer und nachvollziehbarer werden und somit die Governance der Unternehmen besser beurteilt werden kann. Die positive Resonanz auf unsere Anpassungsvorschläge unterstreicht, dass die börsennotierten Unternehmen für das Thema Vorstandsvergütung sensibilisiert sind und ein großes Eigeninteresse an mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit haben“, so Kaus-Peter Müller, Vorsitzender der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex. Mit den vorliegenden Kodexanpassungen geht die Kommission in der Konkretisierung über die von der Bundesregierung diskutierten Vorschläge hinaus.

    Konkret empfiehlt die Kodexkommission den deutschen börsen notierten Unternehmen, dass die individuellen Vorstandsvergütungen in ihrem Gesamtbetrag und auch ihren variablen Vergütungsteilen nach oben begrenzt werden. Die systemimmanenten und die individuellen Obergrenzen soll der Aufsichtsrat weiterhin unternehmensspezifisch festlegen (4.2.3 Abs. 2 Satz 6). Für den Aufsichtsrat börsennotierter Unternehmen selbst wird die Transparenz und Nachvollziehbarkeit seiner Entscheidung durch eine Ergänzung der bereits heute aufgeführten und zu berücksichtigenden Kriterien erhöht.

    Der Deutsche Corporate Governance ist in seiner neuen Fassung mit allen Anpassungen auf der Website der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex veröffentlicht. Die Pressemitteilung finden Sie hier.

    (4. Juli 2013)

empfiehlt Ihnen folgenden Link https://www.linkmarketservices-ffm.de/de/aktuelles/news/archiv/kodexkommission-beschliet-nderungen.html

captcha

Felder mit * sind Pflichtfelder!

Der Artikel wurde erfolgreich an die folgende EMail-Adresse versendet:

Nach oben

h2>1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
Verantwortlicher ist:

Link Market Services (Frankfurt) GmbH
Mergenthaler Allee 15 – 21
65760 Eschborn

2. Wie erreichen Sie den Datenschutzbeauftragten?


Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten unter:

Dr. Klaus zu Hoene
- Datenschutzbeauftragter-
c/o intersoft consulting services AG
Beim Strohhause 17 
20097 Hamburg 



E-Mail: 
Datenschutz@linkmarketservices.de
Link Market Services (Frankfurt) GmbH Overlay

Welcome! we are excited to announce that we are now MUFG Pension & Market Services!
This is an exciting moment for us as MUFG Pension & Market Services, and we look forward to launching a new website soon. For now, please fell free to explore our current site.

OK